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P&R: Pfandrechtsicherung in der Schweiz

Bewegung ist immer gut: Mit substantiellen Neuigkeiten wartet Insolvenzverwalter Jaffe auf der Homepage zu den P&R-Insolvenzen auf. Wir haben Rechtsanwalt Braun von CLLB gefragt, was von den den aktuellen Stellungnahmen zu halten ist.

Rechtsanwalt Braun: „Eine zeitnahe Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde avisiert – das ist erfreulich. Ob es bei der Eröffnung bis Ende Juli bleibt, müssen wir abwarten.“ Was viele Anleger nicht wissen: Ein offizielles Insolvenzverfahren wird nur eröffnet, wenn zumindest die Kosten des Verfahrens von der Insolvenzmasse getragen werden können. Ohne Kapital wird kein Verfahren eröffnet.

Thema Aussonderungsrechte: Nach Auffassung des Insolvenzverwalters wird es kaum Sinn machen, Aussonderungsrechte hinsichtlich der Container geltend zu machen. Rechtsanwalt Braun: „Das sehe ich genauso. Das geltend Machen von Aussonderungsrechten ist rechtlich möglich, aber nicht einfach!”

Weiter möchte der Insolvenzverwalter den Anlegern Hilfestellung bei der Forderungsanmeldung geben. Braun: „Das ist sicherlich zu begrüßen. Hinsichtlich der Zusammensetzung und der Begründung der anzumeldenden Forderung wird es allerdings auf die Details ankommen. ”

Eine Vereinfachung des Verfahren könnte darin bestehen, dass die in der Anmeldung avisierten Rückkaufswerte angegeben werden sollen. Rechtsanwalt Braun empfiehlt, die konkreten Schäden ausführlich zu berechnen, denn aus seiner Sicht dürfte die komplette Rückabwicklungsforderung maßgeblich sein: „Hier sollte man die Ansprüche nicht aus Bequemlichkeit herunterschrauben!“

Ausdrücklich geht der Insolvenzverwalter in seiner aktuellen Stellungnahme vom 25. Juni 2018 davon aus, dass es für die Anleger nicht zielführend ist, etwaig persönlich Verantwortliche bei P&R in Anspruch zu nehmen. Dazu der CLLB-Experte für Massenschadensfälle: „Das sehe ich momentan leider genauso. Die Mitteilung zeigt einmal mehr auf, dass es für die Anleger Sinn macht, etwaige Ansprüche gegen Berater und Vermittler prüfen zu lassen.“ Erste Klagen wurden bereits gegen Vermittler eingereicht .

Grundsätzlich: Nach bisherigem Informationsstand macht die Insolvenzverwaltung einen professionellen und vertrauenswürdigen Eindruck. Darauf lässt sich auch angesichts des guten Informationsflusses in Bezug auf die Schweizer Gesellschaften schließen. Udo Schmallenberg, verbraucherschutz.tv: “Dr. Jaffe versteht sein Geschäft und wird sicherlich nichts unversucht lassen, Vermögenswerte für die Opfer der P&R-Pleiten zu sichern – natürlich auch in der Schweiz!“

Rechtsanwalt Braun abschließend in eigener Sache: „Wir gehen konkret gegen Vermittler vor, andere Ansätze erscheinen uns aktuell nicht ziehführend!“