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Newsletter vom 30. März 2018

Newsletter 1/2018
IG P&R – Fragen rund um das Insolvenzverfahren

Soest, 30. März 2018

Sehr geehrte Damen und Herren

Ich möchte mich heute mit einem ersten Newsletter an Sie wenden um einige in den letzten Tagen aufkommende Fragen zu beantworten

Die Gesamtlage ist weiter unklar und es gibt nichts Neues. Man kann nur mutmaßen. Der Insolvenzverwalter hat auf seiner Homepage noch einmal darauf hingewiesen, dass keine persönlichen Anfragen beantwortet werden, bevor das Insolvenzverfahren eröffnet wird und selbst dann dürften hilfreiche Antworten selten sein, denn Herr Jaffe hat es mit 51.000 Kapitalanlegern zu tun.

Denkbar ist eher, dass er sich um eine öffentliche Beantwortung wichtiger und oft individueller Fragen kümmern wird, z.B. im Rahmen einer Gläubigerversammlung in München. Antworten wird es aber erst nach der Eröffnung des offiziellen Insolvenzverfahrens geben. Das Verfahren wird eröffnet, wenn im “vorläufigen” Verfahren festgestellt werden kann, dass genügend Mittel und Werte dazu zur Verfügung stehen. Die Chancen, dass es zu einer Eröffnung kommt, stehen gut.

Brauche ich aktuell einen Anwalt und was kostet das?

Man kann sich im Insolvenzverfahren selber vertreten, allerdings gibt es da ein paar Fehlerquellen, die man vermeiden muss, da geht es z.B. um wichtige Fristen. Wir werden Ihnen da Hilfestellungen geben, möchten Ihnen aber auch mitteilen, was ein Anwalt kostet. Laut Rechtsanwaltsgebührenordnung liegen die Gebühren für eine anwaltliche Leistung zwischen 0,3 und 1,5 % des anzumeldenden Schadens – je nach Abrechnungsmethode – also bei einem 100.000 Euro-Schaden zwischen 300 und 1500 Euro, je nach Umfang der anstehenden anwaltlichen Dienstleistungen.

Sie können per Mail an info@verbraucherschutz.tv ein unverbindliches Angebot anfordern, geben Sie dazu lediglich die Höhe des Schadens an.


Welcher Anwalt?

Verbraucherschutz.tv kooperiert schon seit Jahren mit CLLB in München und wir empfehlen grundsätzlich, einen Anwalt mit Sitz in München zu nehmen, da das Verfahren sowie alle Termine wie z.B. Gläubigerversammlungen in München stattfinden werden. Allerdings spricht auch vieles dafür, einen Anwalt im Heimatort zu wählen. Gern machen wir Ihnen dazu auf Anfrage einen Vorschlag und empfehlen Ihnen einen Insolvenz- und Kapitalanlagerecht-Experten vor Ort. Ebenso wie CLLB bieten diese Experten eine kostenlose Erstberatung an.

Zahlt die Rechtsschutzversicherung?

In vielen Fällen gibt es einen Ausschluss für Kapitalanlagen, allerdings zahlen selbst ausschließende RSV oft eine ausführliche anwaltliche Erstberatung oder die Kosten im Rahmen einer Vertretung im Insolvenzverfahren. Gern prüfen wir das im Einzelfall. Senden Sie uns dazu ein Mail an info@verbraucherschutz.tv zu. Wir benötigen den Namen Ihrer Versicherung und Ihre Versicherungsnummer. Eine Vollmacht, die unseren Anwalt zur kostenlosen Klärung der Kostenübernahme bevollmächtigt, senden wir Ihnen zeitnah zu.

Was bedeutet Insolvenztabelle und Quote?

Nach der Eröffnung des offiziellen Insolvenzverfahrens werden alle Betroffenen angeschrieben und um Angabe ihrer Forderung gebeten. Herr Jaffe wird dieses Forderungen prüfen und – wenn berechtigt – in die so genannte Insolvenztabelle aufnehmen. Die Tabelle bestimmt am Ende, in welchem Verhältnis die vorhandenen Mittel an die Betroffenen ausgeschüttet werden. Den Grad der Forderungserfüllung in Prozent nennt man “Quote”.

Besondere Rechte im Insolvenzverfahren

Im Insolvenzverfahren werden Forderung nach “Rang” erfüllt: So stehen Aufwendungen und Forderungen des Insolvenzverwalters “vorrangig” an. Auch Banken, Versicherungen und die öffentliche Hand haben unter Umständen einen besseren Rang (“0”) als die Anleger.

Nächstes Thema “Schadensersatz”

Im kommenden Newsletter werden wir uns mit weiteren für Sie relevanten Themen befassen. Seien Sie sicher, dass Sie über unsere IG nichts Wichtiges verpassen.