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Rechtsschutz bei Kapitalanlageverlusten

Einige Rechtsschutzversicherungen haben Ansprüche in Zusammenhang mit Kapitalanlagen in ihren Versicherungsbedingungen vom Versicherungsschutz ausgenommen. In vielen Fällen besteht aber nach wie vor Kostendeckungsschutz, z.B. bei Nachschussplichten und sonstigen Eigentumsverbindlichkeiten s.o.

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