Einige Rechtsschutzversicherungen haben Ansprüche in Zusammenhang mit Kapitalanlagen in ihren Versicherungsbedingungen vom Versicherungsschutz ausgenommen. In vielen Fällen besteht aber nach wie vor Kostendeckungsschutz, z.B. bei Nachschussplichten und sonstigen Eigentumsverbindlichkeiten s.o.
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