Die Klärung der Eigentumsrechte ist eins der wichtigsten Themen, zu denen wir in unserer Interessengemeinschaft Hilfestellungen leisten wollen. Das Eigentum an den erworbenen Containern liegt bei den Anlegern, im Insolvenzverfahren steht ihnen deshalb ein so genanntes Aussonderungsrecht zu.
Wir gehen davon aus, dass der Insolvenzverwalter zu gegebener Zeit von sich aus einen Vorschlag für die Bereinigung der Insolvenzmasse unterbreiten wird. Dass zwischenzeitlich aus dem Eigentum an den Containern Verpflichtungen für die Anleger resultieren, ist zwar nicht gänzlich auszuschließen, aus praktischen Gründen halten wir eine Inanspruchnahme der einzelnen Anleger durch Dritte aber für eher unwahrscheinlich, da die Abwicklung der Drittverträge nach wie vor über P&R laufen dürfte. Aus Sicht unserer Kooperationsanwälte ist in Bezug auf das Eigentum und die daraus erwachsenden Rechte und Pflichten aktuell kein wirklich dringender Handlungsbedarf gegeben.
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