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Kausalität der Beratung

Auch eine mehrere Jahre zurückliegende Beratung kann ggfs. kausal für das nunmehr notleidende Investment gewesen sein, d.h. auch in den Fällen, in denen zwischenzeitlich eigene Anlageentscheidungen getroffen wurden, können diese Entscheidungen letztlich (auch) auf die ursprüngliche Beratung zurückgehen – wenn der Anleger ohne die erste Beratung bzw. Empfehlung auf P&R überhaupt nicht aufmerksam geworden wäre. In diesem Fall können gegen den ursprünglichen Berater/Vermittler ggfs. Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Aufklärung geltend gemacht werden.

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