P&R hat beim Münchner Amtsgericht Insolvenz angemeldet für einige der hier verwalteten GmbHs – und nun stellt sich die Frage, was aus den 3,5 Milliarden Euro wurde, die das Unternehmen bei über 60.000 Kapitalanlegern für Vermietung, Leasing und Verkauf von Seecontainern eingesammelt hat.
Das Münchner Amtsgericht hat nachfragenden Medien am Montagfrüh – 19. März 2018 – bestätigt, dass der führende Anbieter von Container-Investments für einige Geschäftsbereiche die Zahlungsunfähigkeit angezeigt hat. Michael Jaffè wurde als vorläufiger Insolvenzverwalter für die P&R Container Vertriebs- und Verwaltungs-Gmbh und ebenso für die P&R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH eingesetzt. Für die P&R Container Leasing GmbH übernimmt Jaffès Kanzleikollege Philip Heinke das Amt des vorläufigen Insolvenzverwalters. Für die P&R Transport-Container GmbH, die für den Vertrieb zuständig ist, wurde noch kein Insolvenzantrag gestellt.
Aktenzeichen P&R Insolvenz
- P&R Container Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH, HRB 71806 /Regelinsolvenzverfahren – Az.: 1542 IN 726/18, Amtsgericht München, Insolvenzverwalter RA Michael Jaffè
- P&R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH, HRB 152368 /Regelinsolvenzverfahren – Az.: 1542 IN 727/18, Amtsgericht München, Insolvenzverwalter RA Michael Jaffè
- P&R Container Leasing GmbH, HRB 58248 /Regelinsolvenzverfahren – Az.: 1542 IN 728/18, Amtsgericht München, Insolvenzverwalter RA, Philipp Henke
Folgen für die Anleger
Im Rahmen der Insolvenzverwaltung obliegt den Insolvenzverwaltern die völlige Kontrolle des Geschäftsbetriebes mit dem Ziel, Möglichkeiten zur Fortsetzung des Geschäftsbetriebes zu erarbeiten und sich einen Überblick über die Finanzen des zahlungsunfähigen Unternehmens zu machen. Es kann davon ausgegangen werden, dass als erste Maßnahme zur Sicherung vorhandener Vermögenswerte das Kapital und die beweglichen Eigentumsgüter der Gesellschaften vor weiterem Zugriff gesichert werden. Folge ist leider: Ausstehende Mieten oder anstehende Rückkäufe werden vom Insolvenzverwalter vorerst nicht mehr finanziert. Geld wird frühestens ausgezahlt, wenn im Rahmen der Erstellung der Insolvenztabelle allen anspruchsberechtigten Schuldern der insolventen GmbHs nach einem festgelegten Quotensystem aus dem verbleibenden Restvermögen bedient werden können. Welche Quote sich dabei für Anleger ergibt kann erst gesagt werden, wenn vorrangig zu bedienende Schuldner (u.U. Banken) Geld erhalten haben. Auch die Kosten des Insolvenzverfahren oder Gehälter verringern die Insolvenzmasse.
Möglichkeiten der Anleger
Im laufenden Verfahren sollten sich Ansprüche von Anlegern auf die unter Umständen schadensersatzpflichtigen Vermittler konzentrieren. Die verantwortlichen GmbHs setzen zwar ihre Arbeit unter der Regie der Insolvenzverwaltung weiter fort, zivilrechtliche Ansprüche sind aber nicht mehr gegen die Gesellschaft zu stellen, sondern allenfalls gegen unter Umständen aufgrund von Fehlverhalten persönlich haftende Gesellschafter oder sonstige Verantwortliche wie z.B. Buchprüfer. Hier gilt es insbesondere die Verantwortlichen für eventuell fehlerhafte Werbematerialien in die Prospekthaftung zu nehmen.