Rund 60.000 Anleger wurden von Vermittlern beraten. Diese Vermittler haben die Anbahnung der Kapitalanlage vom ersten Moment an verantwortlich begleitet und haben dabei unter Umständen Fehler gemacht. Anleger müssen anleger- und anlagegerecht beraten werden, verwendete Unterlagen müssen korrekt sein und den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Können Fehler nachgewiesen werden, dann kann die komplette Anlage rückabgewickelt werden. Der Berater muss also den entstandenen Schaden ausgleichen. Berater sind in aller Regel gegen “Falschberatung” versichert.